Auto in Tunnel

Der von uns vertretene Käufer erwarb bei der Volkswagen AG einen VW Tiguan als Neuwagen im Wert von 33.155,00 EUR. Kurze Zeit nach der Übergabe bemerkte er bei unwegsamen Fahrten (Kopfsteinpflaster, unwegsame Straße oder Feldweg) ein ungewöhnliches Klappergeräusch vorne links. Zudem empfand er den Benzinverbrauch als überhöht. Bei mäßigen 90-110 km/h stellte er einen von den Herstellerangaben abweichenden Benzinverbrauch von 11 Litern pro 100 km fest.

Im Rahmen des ersten Reparaturversuches wurde die Lenksäule ausgetauscht. Das Problem bestand jedoch weiterhin. Der Käufer setzte dem Verkäufer am 18.06.2013 eine Frist zur Nachbesserung bis zum 04.07.2013. Eine Mangelbeseitigung fand in dieser Zeit nicht statt. Daraufhin beauftragte uns der Käufer mit der Rückabwicklung. Wir haben daraufhin den Rücktritt gegenüber dem Verkäufer erklärt.

Volkswagen stimmte dem Rücktritt zu und erstattete dem Käufer den Kaufpreis, eine Kapitalverzinsung in Höhe von 4% und die Kosten für angeschaffte Winterreifen unter Berücksichtigung der Abnutzung. Hinsichtlich der Nutzungsentschädigung berechnete Volkswagen 0,5 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km. Der Käufer gab sich mit diesen Konditionen der Wandlung zufrieden.

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