Kraftstoffanzeige

Der von uns betreute Mandant erwarb einen BMW 740d als Neuwagen im Wert von fast 113.500 EUR im Jahr 2011. Zur Finanzierung schloss er einen Leasingvertrag ab. Bereits kurz nach der Übergabe bemerkte unser Mandant, dass der Kraftstoffverbrauch wesentlich über den Herstellerangaben liege und am Fahrzeug abnormale Windgeräusche festzustellen seien. Er wollte den Vertrag rückabwickeln.

Bezüglich des erhöhten Kraftstoffverbrauchs befand sich das Fahrzeug in der Werkstatt der Gegenseite. Nach deren Angaben haben sich beim Test keine Auffälligkeiten ergeben. Bezüglich der abnormalen Windgeräusche sowie den nach Angaben des Mandanten vorliegenden Mängeln am Multimedia- und Navigationssystem wurde die Gegenseite zur Nachbesserung aufgefordert. Die Gegenseite erwiederte, dass kein erhöhter Kraftstoffverbrauch festgestellt werden konnte und die weiteren Mängel nicht nachvollziehbar seien.

Daraufhin erklärte unser Mandant den Rücktritt vom Vertrag, welchen die Gegenseite jedoch ablehnte. Daher wurde Klage erhoben. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Die endgültige Entscheidung des Verfahrens ist noch offen.

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