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2009 erwarb unsere Mandantin einen neuen BMW 116i im Wert von rund 24.000 EUR. Kurz nach dem Kauf berichtete die Käuferin über einen äußerst hohen Kraftstoffverbrauch, wegen dem sie auch von dem Kaufvertrag zurücktreten wolle. Der Prozess endete mit einem Urteil, welches zugunsten unserer Mandantin ausfiel.

Es sei auch schon in zwei Werkstattbesuchen versucht worden das Problem zu beheben. Allerdings ohne Erfolg. In einem späteren gerichtlichen Sachverständigengutachten konnte festgestellt werden, dass der Verbrauch des Fahrzeuges rund 15% über dem vom Hersteller angegebenen Wert lag.  Nach der Rechtsprechung darf der tatsächliche Verbrauch, den vom Hersteller angegebenen Verbrauch jedoch nur um 10% übersteigen.

Somit konnte dieses Verfahren erfolgreich beendet werden, und der Verkäufer wurde dazu verurteilt den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes zurückzuerstatten.

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