Autokauf

Der Autokauf steht im Zentrum des Autorechts. Während die eigentliche Abwicklung bzw. die Durchführung des Autokaufs relativ einfach abläuft (Auto gegen Geld), können in der Folge verschiedene Störungen auftreten. Die häufigsten Störungen und die damit verbundenen wichtigsten Rechte des Käufers werden nachfolgend in der Übersicht mit weiterführenden Informationen dargestellt.

Autokaufvertrag

AutokaufvertragDer Autokauf wird in einem Autokaufvertrag geregelt, welcher Ausgangspunkt und Grundlage des Autokaufs ist. Abhängig von der Fahrzeugart (Neu- oder Gebrauchtwagen) und den beteiligten Vertragsparteien (Verbraucher oder Unternehmer) existieren unterschiedliche Vertragsvarianten und rechtliche Rahmenbedingungen mit den jeweiligen Besonderheiten. 

Der Autokaufvertrag sollte schon aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich geschlossen werden. Er kann individuell oder unter Rückgriff auf ein Musterformular erstellt werden, wobei existierende Vertragsmuster wiederum angepasst werden können.

Mehr zum Autokaufvertrag >

Autokauf und Gewährleistungsrechte

Gewährleistung AutoDas verkaufte Auto kann mangelhaft sein. In diesem Fall stehen dem Käufer umfassende Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Die wichtigsten Gewährleistungsrechte betreffen den Rücktritt vom Kaufvertrag  / die Wandlung, Minderung, Schadenersatz und Ersatz von Aufwendungen.

Der Autokäufer hat Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Stellt sich heraus, dass das verkaufte Fahrzeug mangelhaft ist, so muss der Verkäufer den Käufer entweder entschädigen oder aber einen mangelfreien Zustand herstellen.

Bei der Anwendung der Gewährleistungsrechte hat der Käufer ein weitgehendes Wahlrecht. Auch Kombinationen einzelner Gewährleistungsrechte sind möglich. Allerdings kann auch der Verkäufer eines Autos die Abwicklung des Gewährleistungsfalles beeinflussen, er kann insbesondere bestimmte Maßnahmen verweigern.

Weitere Einzelheiten der Gewährleistung beim Auto >

Autokauf und Anfechtungsrechte

Anfechtung Kaufvertrag AutoBeim Autokauf kommt auch der Anfechtung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Zu nennen ist vor allem die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer eines Autos den ursprünglich abgeschlossenen Autokaufvertrag dadurch beseitigen, dass er diesen anficht. Im Fall der arglistigen Täuschung beruht die Anfechtung im Kern darauf, dass der Käufer entweder falsch informiert wurde oder trotz Verpflichtung des Verkäufers Aufklärungsmaßnahmen nicht ausreichend durchgeführt wurden.

Beispiele, in denen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, sind etwa verschwiegene Unfallschäden oder ein manipulierter Tachostand. Auch die Zusicherung von Eigenschaften, die das Fahrzeug tatsächlich gar nicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führen.

Mehr zur Anfechtung des Kaufvertrags über ein Auto >

Ähnliche Beiträge:

Anzeige

Individuelle Beratung im Autorecht

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet individuell und kurzfristig alle autorechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Erfahrung durch die Bearbeitung einer Vielzahl autorechtlicher Mandate bundesweit kennen die Anwälte der Automobilkanzlei die Besonderheiten des Autorechts im Detail (mehr über die Fälle). Gerne beraten wir telefonisch, per Video oder persönlich in der Automobilkanzlei in Berlin.  

 

Jetzt Termin vereinbaren >

Anzeige