Gewährleistung Gebrauchtwagen

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine kosteneffiziente Alternative zum Neuwagen sein. Allerdings birgt der Gebrauchtwagenkauf auch Risiken, vor allem im Hinblick auf den technischen Zustand des Fahrzeugs. In diesem Kontext spielt die Gewährleistung eine zentrale Rolle, da sie den Käufer vor versteckten Mängeln schützt. In Deutschland ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt, bietet aber auch Raum für individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Sie gibt dem Käufer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel zwei Jahre) nach dem Kauf Nachbesserung, also die Behebung von Mängeln, oder einen Austausch des Fahrzeugs zu verlangen, sofern das Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel aufwies (s.a. Gewährleistung Auto >).

Die Beweislast liegt in den ersten zwölf Monaten nach Kauf beim Verkäufer liegt. Er muss beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei war. Nach dieser Frist kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Einzelne Gebrauchtwagen-Gewährleistungsrechte

Nacherfüllung

Zunächst hat der Käufer ein Gewährleistungsrecht auf Nacherfüllung. Grundsätzlich ist er dabei nicht darauf beschränkt, den Mangel am Gebrauchtwagen durch Reparatur beseitigen zu lassen. Er kann vom Autohändler auch die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges verlangen. Allerdings wird beim Gebrauchtwagenkauf die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf. Hier entscheiden die Umstände des Einzelfalls, weshalb sich eine anwaltliche Beratung in dieser Frage lohnen kann.

Sämtliche Kosten, die mit der Nachbesserung zusammenhängen, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, und Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen trägt dabei der Verkäufer. Daher ist im Rahmen der Wandlung zu beachten, dass solche Fahrten nicht in die Berechnung der Nutzungsentschädigung mit einbezogen werden. Dies wird häufig übersehen, so dass die Nutzungsentschädigung zu hoch ausfällt.

Rücktritt 

Der Käufer kann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Hierzu ist der Käufer berechtigt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Der Verkäufer verweigert die Nacherfüllung.
  • Eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist ist erfolglos verstrichen.
  • Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen.
  • Die Nacherfüllung ist dem Käufer unzumutbar.

Minderung 

Statt das Fahrzeug zu wandeln und den KfZ Kaufvertrag rückabzuwickeln, kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern. In diesem Falle ist vom Verkäufer der zu viel gezahlte Kaufpreis zurückzuzahlen.

Schadenersatz

Ist der Mangel am Fahrzeug vom Verkäufer verschuldet, so kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Dabei hat der Verkäufer Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es nicht an, wenn der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie gegeben hat, die nicht vorliegt.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Es ist essentiell, die Begriffe Gewährleistung und Garantie auseinanderzuhalten. Während die Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers oder Herstellers. Die Garantie kann somit Leistungen umfassen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Mehr zum Unterschied Gewährleistung und Garantie >

Gewährleistungsausschluss beim Privatkauf

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer besteht oft die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden. Trotz des Ausschlusses der Gewährleistung haftet der private Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel.

Mehr zu Gebrauchtwagen von privat >

Gewährleistungsansprüche beim Händlerkauf

Kauft man ein Fahrzeug von einem gewerblichen Händler, ist der Ausschluss der Gewährleistung nicht ohne Weiteres möglich. Ein Händler kann die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen, muss aber in jedem Fall für die Mängelfreiheit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs einstehen.

Weitere Einzelheiten: Kaufvertrag Gebrauchtwagen >

Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche

Sollte sich herausstellen, dass das gekaufte Fahrzeug einen Mangel aufweist, ist der erste Schritt, den Verkäufer zu kontaktieren und den Mangel zu reklamieren. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun und eine angemessene Frist für die Mängelbehebung zu setzen. Kommt der Verkäufer seinen Pflichten nicht nach, kann der Käufer weitere Schritte einleiten, die von der Minderung des Kaufpreises über den Rücktritt vom Kaufvertrag bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatz reichen können.

Praktische Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

  1. Gründliche trechnische Prüfung: Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf von einem unabhängigen Fachmann überprüfen.
  2. Kaufvertrag: Achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Thema Gewährleistung geschenkt werden.
  3. Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen, die den Kauf und den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs betreffen, sorgfältig auf. Diese können bei späteren Gewährleistungsansprüchen als Beweise dienen.

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