Der von uns vertretene Käufer eines Volvo XC60 übernahm im Jahr 2013 das Fahrzeug als Neuwagen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ca. 33.000 EUR. Im ersten Jahr wurde das Fahrzeug über ein Leasing finanziert, danach zahlte unser Mandant den weiteren Kaufpreis. Nach seinen Angaben traten Mängel in der Form auf, dass das Fahrzeug ruckelte und kein Gas mehr annahm. Zusätzlich leuchtete die Motorkontrolllampe und es erschien der Hinweis, dass das Fahrzeug nicht weiter gefahren werden soll. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Verkäuferin erfolglos blieben, wollte er den Vertrag rückabwickeln.
Nach der Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag erkannt die Verkäuferin das Rückabwicklungsbegehren dem Grunde nach an. Hinsichtlich der Konditionen bestanden bei den Parteien unterschiedliche Auffassungen, die insbesondere auf das anfängliche Leasing zurückzuführen waren. Innerhalb der Verhandlungen bot die Verkäuferin ein Ersatzfahrzeug ohne weitere Zuzahlung für unseren Mandanten an. Ein entsprechender Vergleich wurde zwischen den Parteien geschlossen.

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