Unser Mandant erwarb im Jahre 2011 einen neuen Volkswagen Touran Trendline im Wert von über 26.000 EUR. Er bemängelte, dass das Fahrzeug ständig in den teuren Super-Modus schaltete und sowohl kalt als auch warmgelaufen unrund läuft und ruckelt. Deswegen wollte er vom Vertrag zurücktreten.
Bereits vorher seien laut unseres Mandanten diverse Mängel aufgetreten. Trotz mehrerer Reparaturversuche konnten die Mängel am Antriebssystem jedoch nicht beseitigt werden.
Der geführte Prozess endete in einem Vergleich in dem sich die Beklagte verpflichtete, über 90% der bisher gezahlten Raten zurückzuerstatten sowie den Finanzierungsvertrag aufzuheben.

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