|
Autorecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es bezeichnet vielmehr die Zusammenfassung derjenigen Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit Autos von Bedeutung sind. Wir bieten rechtliche Beratung rund ums Auto an. Bei den Inhalten konzentrieren wir uns auf die nachfolgend näher dargestellten Themen.
Autokaufrecht: Autokaufvertrag und Auto-Gewährleistung
Der Autokaufvertrag ist Bestandteil des Autokaufrechts. Im Autokaufrecht sind vor allem diejenigen Fälle problematisch, in denen ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft wurde. Hier ist der Verkäufer zur (Sachmängel) Gewährleistung verpflichtet. Dem Käufer stehen verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Ein zentrales und wichtiges Gewährleistungsrecht ist der Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung).
Autofinanzierung: Leasingvertrag und Darlehensvertrag
Der Autokauf wird oftmals finanziert. Die Finanzierung des Fahrzeugs erfolgt entweder vollständig oder teilweise. Als Finanzierungsinstrumente stehen der Darlehensvertrag und der Leasingvertrag zur Verfügung. Besondere Problemkonstellationen treten einerseits auf, wenn die Finanzierungsverträge vorzeitig beendet werden. Dies sind Fälle, in denen das Fahrzeug verunfallt oder Fälle, in denen die Finanzierungsraten vom Darlehens- bzw. Leasingnehmer nicht mehr bezahlt werden und das finanzierende Unternehmen den Vertrag (fristlos) kündigt.
Andererseits bedürfen Finanzierungsverträge gerade im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Kaufverträgen einer erhöhten Aufmerksamkeit. Kauf- und Finanzierungsvertrag sind hier von starken gegenseitigen Wechselwirkungen geprägt. Bei Verbrauchern sieht der Gesetzgeber sogar besondere Regelungen des so genannten verbundenen Vertrages vor. Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag sollten in solchen Fällen immer gemeinsam geprüft und die jeweils erforderlichen Schritte aufeinander abgestimmt werden.
Werkvertragsrecht: Besonderheiten bei Autoreparaturen
Soweit Autos repariert werden, ist Werkvertragsrecht anzuwenden. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen Schäden beseitigt oder Verschleißarbeiten durchgeführt werden.
Ebenfalls Bestandteil des Werkvertragsrechts ist ein spezielles werkvertragsrechtliches Gewährleistungsrecht. Auf auf die durchgeführten Werkstattreparaturen hat der Auftraggeber Gewährleistungsrechte. Diese sind strukturell dem Kaufrecht angenähert.
Versicherungsrecht: Autounfälle und sonstige Beschädigungen
Kommt es zu einem Autounfall oder wird das Fahrzeug anderweitig (z.B. durch höhere Gewalt) beschädigt, sind versicherungsrechtliche Fragen zu klären. Abhängig vom konkreten Versicherungsschutz des Fahrzeugs im Einzelfall ist zu prüfen, ob das Versicherungsunternehmen des eigenen Fahrzeugs und/oder ein Dritter für Schäden haftet. Zu denken ist dabei an die Versicherung eines Unfallverursachers.
Verkehrsrecht: Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten, Sach- und Personenschädcen
Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz bzw. die Straßenverkehrsordnung sind sanktioniert. Teilweise sind die Delikte als Straftat, teilweise als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet. Als Sanktionen kommen Geldstrafen, Bußgelder, Freiheitsstrafen sowie spezielle Nebenfolgen in Betracht. Zu nennen ist insbesondere ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Soweit es im Straßenverkehr zu Unfällen kommt, sind damit oft auch Sch- und PEesonenschäden verbunden. Deren Regulierung ist ebenfalls Bestandteil des Verkehrsrechts. |