Besser mit Anwalt!

Die - oft kostenfreie - Einschaltung eines Anwalts bei Wandlung / Rücktritt ermöglicht i.d.R.

1. Bequeme Abwicklung
2. Schnellere Ergebnisse
3. Höhere Rückzahlungen
4. Maximale Rechtssicherheit

Mehr Vorteile / Informationen...

Warum mit Anwalt wandeln?

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Es gibt mehrere gute Gründe, warum eine Wandlung nur mit Anwalt erfolgen sollte. Zum Beispiel geht die Wandlung mit Anwalt meist schneller und der Fahrzeugkäufer erhält mehr Geld zurück. In den meisten Fällen können diese und die nachfolgend genannten weiteren Vorteile durch die Beauftragung eines Anwalts erzielt werden.

1. Es ist bequemer, mit dem Anwalt zu wandeln

Zunächst ist es bequemer, einen Anwalt mit der Abwicklung der Wandlung zu beauftragen. Als professioneller Dienstleister übernimmt dieser fast alle Schritte, die für eine erfolgreiche Wandlung erforderlich sind.

Sie müssen sich beispielsweise nicht mehr um Korrespondenz und Gespräche mit dem Verkäufer kümmern. Termine reduzieren sich auf ein Minimum. Auch den mit teilweise erheblichem Zeitaufwand verbundenen Versuchen der Autohäuser, immer weitere Nachbesserungsmöglichkeiten zu erzielen, die dann mit zeitaufwändigen Werkstattbesuchen des Käufers verbunden sind, kann entgegen gewirkt werden.

2. Die Wandlung geht mit Anwalt schneller

Unsere Erfahrung zeigt, dass Verkäufer oftmals auf Zeit spielen. Sie versuchen teilweise, den Kunden hinzuhalten und immer wieder neue Reparaturen durchzuführen. Selbst bei bereits erklärtem Rücktritt / Wandlung dauern Reaktionen durch die Autohäuser immer wieder untypisch lange. Möglicherweise wird hier der Versuch unternommen, die Wandlung durch Ablauf der Verjährung zu verhindern.

Mit der Einschaltung eines Anwalts kann diesen Problemen effektiv begegnet werden. Der Verkäufer erkennt üblicherweise die "professionelle Wende" des Falls und verzichtet auf weitere Verzögerungen. Meist erhalten wir schon nach wenigen Tagen eine Reaktion auf unser Aufforderungsschreiben und der Rückabwicklungsprozess wird im Zustimmungsfall in Gang gesetzt.

3. Der Kunde bekommt mit Anwalt mehr Geld zurück

Die Forderung des Kunden setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen zusammen. Oftmals sind mehrere Positionen dem Kunden unbekannt. Hinzu kommt, dass Autohäuser natürlich versuchen, den zurückzuzahlenden Betrag so gering wie möglich zu halten. Immer wieder wird beispiesweise versucht, zum Nachteil des Kunden eine meistens zu hohe Nutzungsentschädigung von 0,67% anzusetzen.

Der Anwalt setzt bei der Wandlung den maximal möglichen Rückzahlungsbetrag durch. Er kennt sämtliche Forderungspositionen und macht alle diese Forderungen für seinen Mandanten geltend. Ein zusätzlicher finanzieller Vorteil von mehreren tausend Euro durch die Einschaltung eines Anwalts ist dabei keine Seltenheit.

4. Der Anwalt verhindert Rechtsverluste und ermöglicht maximale Rechtssicherheit

Ohne Anwalt und in Unkenntnis der einzelnen Kunden-/Verbraucherrechte kommt es nach unseren Erfahrungen immer wieder zu Rechtsverlusten. So fordern manche Verkäufer z.B. vom Kunden eine "Unterschrift für die Wandlung", die sich im Ergebnis als (An-)Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug herausstellt. Damit verliert der Kunde praktisch alle Gewährleistungsrechte, die für ihn wesentlich günstiger gewesen wären.

Durch die Einschaltung eines Anwalts ist der Kunde umfassend über seine Rechte informiert. Er kennt die Chancen und Risiken in seinem individuellen Fall und vermeidet für ihn nachteilige Vereinbarungen.

5. Den Anwalt zahlt der Verkäufer oder die Rechtschutzversicherung

Bei einer berechtigten Wandlung stellen die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts nach überwiegender Auffassung der Gerichte einen Schaden dar, den der Verursacher der Wandlung, also der Verkäufer zu ersetzen hat. Damit zahlt der Verkäufer auch die Kosten der Einschaltung eines Anwalts.

Soweit eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung besteht übernimmt auch die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 07:13 Uhr
 
 
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