BGH: Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung, VIII ZR 176/06
|
|
|
|
|
EuGH- Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung nach einem Verbrauchsgüterkauf angeschlossen. Dies wurde auch für den Fall der Ersatzlieferung eines KFZ durch Urteil vom 11.02.2009, VIII ZR 176/06 bestätigt.
Danach muss ein Verbraucher, wenn er für ein mangelhaftes KFZ einen Ersatzwagen vom Verkäufer geliefert bekommt, keine Nutzungsentschädigung für die Wertminderung durch Nutzung des KFZ zahlen. Die Erfüllung des Vertrages durch eine Ersatzlieferung soll für den Verbraucher entsprechend der EU-Verbraucherrichtlinie entgegen des bisherigen Wortlauts des Gesetzes (§ 346 Abs. 4 BGB) kostenfrei sein.
Weitere Informationen:
Die Auto Gewährleistung
Einzelheiten der Gewährleistung beim Auto
|