EuGH: Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung, C 404/06
|
|
|
|
|
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17.04.2008, C 404/06 entschieden, dass der Verkäufer für die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung keine Nutzungsentschädigung vom Käufer verlangen kann. Er muss den vertragsgemäßen Zustand unentgeltlich herbeiführen. Dem Käufer sollen durch die Geltendmachung seiner Gewährleistungsrechte keine finanziellen Belastungen entstehen, denn immerhin hat dieser im Gegensatz zum Verkäufer seine vertraglichen Pflichten mit der Zahlung des Kaufpreises erfüllt.
Die Nacherfüllung durch die Lieferung eines neuen KFZ muss daher - ebenso wie die Reparatur des KFZ - bei Vorliegen eines erheblichen Mangels für den Käufer völlig kostenfrei bewirkt werden.
Weitere Informationen:
Die Auto Gewährleistung
Einzelheiten der Gewährleistung beim Auto
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 12:44 Uhr |