BGH: Qualitätsmangel bei Rost, Kratzer und Verschmutzung, BB 1967, 1268
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Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.09.1967 entschieden, dass Fahrzeugkäufer Rost, Kratzer und Verschmutzungen, sowie Rost in einem Scheinwerfer nicht hinnehmen müssen.
Weist das Fahrzeug solche Erscheinungen auf, handelt es sich um Fahrzeugmängel.
Weitere Informationen:
KfZ Wandlung
Mängel am Auto |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Juni 2010 um 10:26 Uhr |