OLG Hamburg: Fahrzeug mit falschen Reifen mangelhaft, 7 U 113/70

PDF Drucken E-Mail

Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 22.06.1971, AZ: 7 U 113/70 entschieden, dass ein Mangel vorliegt, wenn das Fahrzeug mit unpassenden Reifen ausgestattet ist.

In einem solchen Fall eignet sich das Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung.

Fundstelle: DAR 1972, 16

Weitere Informationen:

KfZ Wandlung

Mängel am Auto

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Juni 2010 um 10:26 Uhr
 
 
Weitere Informationen unverbindlich per Email anfordern...

Hier kostenfrei Infos anfordern.