LG Köln: Mangel, wenn Motor bei bestimmten Temperaturen nur schlecht anspringt, 2 O 44/87

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Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 16.09.1988, AZ. 2 O 44/87 entschieden: Springt der Motor eines Fahrzeuges bei bestimmten Temperaturen nicht, oder nur schlecht an, so liegt ein Mangel vor. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem entschieden Fall fehlte es an einem Hitzeschutz zwischen Turbolader und Anlasser.

Fundstelle: TranspR 1989, 271-272

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Juni 2010 um 10:27 Uhr
 
 
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