OLG Hamm: Ungeregelte Katalysatoren stellen einen Mangel dar, NJW-RR 1988, 1462

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Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 29.04.1987, AZ 23 U 78/86 entschieden: Ist ein Fahrzeug mit einem ungeregeltem Katalysator, statt mit einem geregelten Katalysator ausgestattet, so handelt es sich um einen Mangel.

 

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Juni 2010 um 10:27 Uhr
 
 
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