LG Freiburg: Schlagen an der Hinterachse und Wassereintritt, 6 O 191/72
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Das Landgericht Freiburg hat in seinem Urteil vom 20.03.1974, AZ:6 O 191/72 entschieden, dass ein Mangel vorliegt, wenn beim Anziehen der Handbremse ein Schlagen an der Hinterachse in Form eines Hoppelns oder Springens vernommen werden kann.
In dem zu entscheidenden Fall hat das Gericht außerdem die Ansicht vertreten, dass ein Mangel vorliegt, wenn Wasser am Auto eintritt, dessen Ursache nicht behoben werden kann.
Weitere Informationen:
KfZ Wandlung
Mängel am Auto |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Juni 2010 um 10:27 Uhr |