OLG Düsseldorf: Getriebegeräusche ab einer Drehzahl vom 800 U/min ein Mangel, 14 U 115/85

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 17.01.1986, 14 U 115/85 entschieden, dass an einem Fahrzeug ein Mangel vorliegt, wenn das Getriebe ab einer Drehzahl von 800 U/min Geräusche von sich gibt.

In dem zu entscheidenden Fall traten an dem Fahrzeug traktorähnliche Geräusche und Rütteln auf.

Fundstelle: NJW-RR 1987, 635

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 04. Juni 2010 um 07:30 Uhr
 
 
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