LG Köln: Mangel bei Geräuschen im Auto, 14 O 309/87
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Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 02.09.1988, 14 O 309/87 entschieden, dass ein Mangel vorliegt, wenn im Bereich des vorderen Fahrwerkes Geräusche auftreten.
Gleiches gilt für starke Fahr- und Windgeräusche und Ölverlust.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 04. Juni 2010 um 08:04 Uhr |