LG Köln: Mangelhaftes Getriebe, wenn Gang heraus springt, 15 O 572/86

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Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 03.03.1988, AZ. 15 O 572/86 entschieden, dass ein Mangel am Getriebe vorliegt, wenn ein ordnungsgemäß eingelegter Gang heraus springt.

Dies wird als dringender Hinweis auf einen Getriebemangel gewertet und als Funktionsbeeinträchtigung eingestuft.

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Juni 2010 um 10:29 Uhr
 
 
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