OLG Celle: Kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe, n.v.

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Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 29.11.2009 entschieden, dass kleinere Steinschlagspuren zum gewöhnlichen Gebrauch eines Fahrzeuges zählen.

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kann der Leasinggeber damit nicht Ersatz für die Reparaturkosten der Schäden verlangen.

Fundstelle: OLGR 2002, 38

Siehe auch:

Reparaturkosten bei der Leasingrückgabe

Rechte und Pflichten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges

Der Leasing-Rücktritt

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Juli 2010 um 12:55 Uhr
 
 
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