LG Frankfurt: Steinschlag auf der Windschutzscheibe, 2/12 O 381/92

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 08.03.1994, AZ 2/12 O 381/92 entschieden, dass durch Steinschlag bedingte Ausplatzungen auf der Windschutzscheibe (sogenannte "Kuhaugen") dem gewöhnlichen Gebrauch eines Leasingfahrezuges geschuldet sind.

Der Leasingnehmer muss für die Kosten der Ausbesserung dieser Schäden damit nicht aufkommen.

 

Siehe auch:

Reparaturkosten bei der Leasingrückgabe

Rechte und Pflichten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges

Der Leasing-Rücktritt

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Juli 2010 um 12:54 Uhr
 
 
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