LG Gießen: Leiche Kratzer im Innenraum des Kofferraums, 1 S 539/94

PDF Drucken E-Mail

Das Landgericht Gießen hat in seinem Urteil vom 25.01.1995, AZ 1 S 539/94 entschieden, dass leichte Kratzer im Innenraum des Kofferraums als gewöhnliche Gebrauchsspuren anzusehen seien.

Der Leasinggeber kann vom Leasingnehmer danach keinen Ersatz für die Instandsetzung der Kratzer verlangen.

Fundstelle: NJW-RR 1995, 687

Siehe auch:

Reparaturkosten bei der Leasingrückgabe

Rechte und Pflichten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges

Der Leasing-Rücktritt

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Juli 2010 um 12:54 Uhr
 
 
Weitere Informationen unverbindlich per Email anfordern...

Hier kostenfrei Infos anfordern.