LG München: Leichte Einbeulungen an Türen, 15 S 9301/96
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Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 09.10.1996, AZ 15 S 9301/96 entschieden, dass leichte Einbeulungen an den Türen, wie sie durch unachtsam geöffnete Türen in engen Parkraumsituationen entstehen können, als gewöhnliche Gebrauchsspuren beim Leasingfahrzeug einzustufen sind.
Damit waren die hierfür erforderlichen Reparaturkosten nicht vom Leasingnehmer zu tragen.
Fundstelle: DAR 1998, 19
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Reparaturkosten bei der Leasingrückgabe
Rechte und Pflichten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges
Der Leasing-Rücktritt |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 20. Juli 2010 um 07:49 Uhr |