OLG Naumburg: Mangelhafter weicher Lack, 7 U 194/94

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Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seinem Urteil vom 23.12.1996, AZ: 7 U 194/94 entschieden, dass der Lack eines Fahrzeuges ausreichend fest sein muss. Ist der Lack eines Fahrzeuges nicht ausreichend fest, so liegt ein Mangel vor

der die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt.

Fundstelle: OLGR 1997, 160

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Mängel am Auto

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Juli 2010 um 12:10 Uhr
 
 
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