LG Berlin: Kratzer und Lackschäden sind Mängel, 55 S 38/75

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Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 30.09.1975, AZ: 55 S 38/75 entschieden, dass Schäden an Lack und Chrom eines Fahrzeuges als erhebliche Mängel einzustufen sind! Weist ein Fahrzeug solche Schäden auf, handelt es sich um einen Qualitätsmangel.

 

In dem zu entscheidenden Fall lagen außerdem umfangreiche Undichtigkeiten am Fahrzeug vor, die ebenfalls als Mängel eingestuft wurden.

Fundstelle: NJW 1976, 151

 

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Mängel am Auto

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Juli 2010 um 12:11 Uhr
 
 
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