BGH: Schadenspauschale bei Auto-Kauf,VIII ZR 123/09
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Der BGH hat in einem Urteil vom 14.04.2010, AZ. VIII ZR 123/09 über eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum pauschalierten Schadensersatz beim Autokauf entschieden. Hintergrund der Entscheidung war die Bestellung eines Fahrzeuges, welches der Käufer nach Bereitstellung ohne Rechtsgrund nicht abnahm. Der Verkäufer machte daraufhin einen pauschalisierten Schadensersatz gemäß seiner Verkaufsbestimmung geltend.
Eine Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter der Voraussetzung zulässig, dass dem anderen Vertragsteil ausdrücklich der Nachweis eines niedrigeren Schadens gestattet wird. Auf eine wortgenaue Wiedergabe des Gesetzestextes kommt es dabei nicht an. Es genügt, wenn der im Klauseltext enthaltene Hinweis auf die Möglichkeit des Gegenbeweises einem rechtsunkundigen Vertragspartner ohne weiteres deutlich macht, dass darin die Möglichkeit des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden, eingeschlossen ist.
Ob eine Formulierung den genannten Anforderungen genügt, muss im Einzelfall geprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich ...
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 15. Oktober 2010 um 09:32 Uhr |