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Einzelheiten zu Kfz Kaufvertrag und Rücktritt

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Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag sind das Vorliegen eines erheblichen Mangels am KFZ, regelmäßig eine Fristsetzung zur Nachbesserung und die Rücktrittserklärung. Diese Voraussetzungen werden hier näher dargestellt.

Erheblicher Mangel am KFZ

Ein Mangel ist dann geben, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, d.h. es sich zum gewöhnlichen Gebrauch oder für die vertraglich vereinbarte Verwendung nicht eignet. Ein Rücktritt ist nur bei einem erheblichen Mangel möglich. Hierzu sei angemerkt, dass ein Rücktritt nicht nur bei gebrauchten Fahrzeugen, sondern auch bei Neuwagen in Frage kommt. Gerade aufgrund der immer komplexeren technischen Ausstattung sind auch bei ihnen nicht selten erhebliche Mängel feststellbar.

Über das Vorliegen und die Erheblichkeit von Mängeln wird zwischen Käufer und Verkäufer oft gestritten. Eine Beurteilung des Mangels muss daher in gerichtlichen Verfahren häufig durch einen Sachverständigen erfolgen.

Fristsetzung

Der KFZ Rücktritt ist kein "Rückgaberecht" für KFZ- Kaufverträge. Ein solches Rückgaberecht existiert nicht. Bevor der Käufer zurücktreten darf, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, den Mangel am KFZ zu beseitigen oder notfalls ein neues KFZ zu liefern. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach dem Einzelfall. Dem Verkäufer muss aber genügend Zeit gegeben werden, den Mangel tatsächlich zu beheben. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Eine Fristsetzung ist in bestimmten Fällen entbehrlich. Der Käufer muss vor dem KFZ Rücktritt keine Frist setzen, wenn der Verkäufer die Mangelbehebung von Anfang an ernsthaft ablehnt, wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht -auch nicht durch Lieferung eines Ersatzwagens- behoben werden kann oder bereits zwei erfolglose Reparaturversuche durch den Verkäufer unternommen worden sind.

Erklärung des Rücktritts

Um die Wandlung des Kaufvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis auszulösen, muss der Käufer gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt erklären. D.h., er muss ihm unmissverständlich zu verstehen geben, dass er die Erfüllung des Kaufvertrages nicht mehr wünscht, sondern die Folgen des Rücktritts - die Rückgabe des KFZ gegen Rückzahlung des Kaufpreises - auslösen möchte.

Dabei ist zu beachten, dass der Rücktritt gegenüber dem wirklichen Verkäufer, also dem tatsächlichen Vertragspartner erklärt wird. Dieser ist nicht immer identisch mit dem Händler, der das Fahrzeug übergeben hat. Es empfiehlt sich zudem, den Rücktritt schriftlich zu erklären und sich den Zugang vom Verkäufer mit Datum quittieren zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 06:02 Uhr
 
 
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