Besser mit Anwalt!

Die - oft kostenfreie - Einschaltung eines Anwalts bei Wandlung / Rücktritt ermöglicht i.d.R.

1. Bequeme Abwicklung
2. Schnellere Ergebnisse
3. Höhere Rückzahlungen
4. Maximale Rechtssicherheit

Mehr Vorteile / Informationen...

Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung eines KFZ

PDF Drucken E-Mail

Bei Auftreten eines Mangels am KFZ kann der Käufer die Nacherfüllung, durch Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache, vom Verkäufer verlangen. Diese Nacherfüllung soll nach dem Urteil des EuGH vom 17.04.2008, Az C 404/06 für den Käufer aufgrund der Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG unentgeltlich sein, wenn der Käufer Verbraucher ist. Ein Verbraucher ist jeder, der eine Sache für den privaten (nicht unternehmerischen) Gebrauch kauft.

Der EuGH betont in seinem Urteil, dass Verbraucher nicht durch finanzielle Nachteile in Form von Nutzungsentschädigung von der Geltendmachung seiner Gewährleistungsrechte abgehalten werden soll. Insbesondere schon deshalb nicht, weil der Verkäufer gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, indem er eine mangelhafte Sache übereignet hat, muss dieser die dadurch entstehenden Kosten tragen.

Daraus ergibt sich, dass eine Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung beim Auto für den Verbraucher kostenlos ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel durch die Reparatur des defekten KFZ oder durch Austausch gegen ein anderes Fahrzeug bewirkt.

Der BGH hat sich mittlerweile dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 11.02.2009, IIIV ZR/06)

Diese Rechtsprechung des EuGH und des BGH bezieht sich jedoch nicht auf die Nutzungsentschädigung, die der Käufer nach dem KFZ- Rücktritt (der Wandlung) zu leisten hat. Bei Im Falle eines Rücktritts muss der Käufer, auch wenn er Verbraucher ist, eine Nutzungsentschädigung leisten. Wir informieren Sie gern über die Einzelheiten der Nutzungsentschädigung bei PKW. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage.

Fazit: Wird das mangelhafte Auto gegen ein mangelfreies getauscht (Ersatzlieferung), darf der Händler keine Nutzungsentschädigung fordern. Wird Auto gegen Geld getauscht, also der Kaufvertrag rückabgewickelt (KFZ- Rücktritt/Wandlung), kann der Händler eine Nutzungsentschädigung fordern.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. Juli 2010 um 15:14 Uhr
 
 
Weitere Informationen unverbindlich per Email anfordern...

Hier kostenfrei Infos anfordern.