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Wonach richtet sich die Gesamtfahrleistung eines PKW?

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Die zur Berechnung der Nutzungsentschädigung wichtige Frage der Gesamtfahrleistung ist immer noch sehr strittig. Bei Fahrzeugen der heutigen Technik geht man meist von 200.000 – 300.000 km aus. Abschließend kann aber nicht über die zu erwartende Laufleistung geurteilt werden. Vielmehr ist individuell jedes einzelne Fahrzeug daraufhin zu prüfen. Orientierung können lediglich bisherige Urteile zu verschiedenen Fahrzeugtypen geben.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:49 Uhr
 
 
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