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Wie oft hat der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht?

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Dem Verkäufer steht grundsätzlich ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu.

Ausnahme: die Nachbesserung ist für den Käufer unzumutbar, dann entfällt dieses Recht.

Anschließend liegt es in der Hand des Käufers, weitere Nachbesserungsversuche zuzulassen oder wenn noch möglich vom Vertrag zurückzutreten.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:50 Uhr
 
 
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