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Was ist ein erheblicher Fahrzeug-Mangel?

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Entscheidend für die Möglichkeit eines Rücktritts / einer Wandlung des KfZ ist die Existenz eines erheblichen Mangels. Ohne einen erheblichen Mangel kann ein Auto nicht gewandelt werden. Es sind allenfalls sonstige Gewährleistungsansprüche möglich.

Bei behebbaren Mängeln ist sich die Rechtsprechung nicht ganz einig wann die Bagatellgrenze überschritten ist und damit Erheblichkeit vorliegt. Teilweise wurde bei Reparaturkosten von 3 % des Kaufpreises von der Erheblichkeit ausgegangen, andere Gericht legten einen höheren Wert zugrunde.

Bei Gebrauchtwagen wird oftmals auf eine Zehn-Prozent-Regel verwiesen.

Infolge von unbehebbaren Mängeln, wie beispielsweise die Unfallfreiheit des PKW, ist der Vertragsinhalt diesbezüglich auszulegen.

Beispiele:

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:50 Uhr
 
 
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