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Fällt bei Wandlung immer eine Nutzungsentschädigung an?

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Ja, eine Nutzungsentschädigung für Pkw fällt immer an und lässt sich nicht vollständig vermeiden. Lediglich auf die Höhe kann mit verschiedenen Ansätzenn z.B. durch das Fahrverhalten Einfluss genommen werden. Teilweise bestehen auch rechtliche Möglichkeiten zur Reduzierung der Nutzungsentschädigung.

Siehe auch:

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:40 Uhr
 
 
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