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Muss ich Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung bezahlen?

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Liegt ein Mangel am Auto vor, so kann der Käufer vom Verkäufer nach der gesetzlichen Gewährleistung beim Autokauf verlangen, den vertragsgemäßen Zustand durch die sogenannte "Nacherfüllung" herzustellen. Dem Verkäufer wird eine zweite Chance zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages gegeben.

Dabei hat der Käufer die Wahl, ob der Mangel durch eine Reparatur beseitigt werden soll, oder ob er vom Verkäufer die Lieferung eines mangelfreien Fahreuges verlangt. Liefert der Verkäufer daraufhin ein mangelfreies Fahrzeug, so kann er vom Käufer die herausgabe des mangelhaften Fahrzeuges verlangen.

Häufig verlangen Autohäuser darüber hinaus eine Nutzungsentschädigung für die mit dem mangelhaften Fahrzeug gefahrenen Kilometer. Dies ist nicht zulässig, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Für den Verbraucher soll die Beseitigung des Mangels durch Nacherfüllung des Verkäufers kostenlos sein, weshalb das Gesetz einen solchen Anspruch des Verkäufers ausschließt.

Zu beachten ist jedoch, dass im Falle einer endgültigen Wandlung des KfZ gleichwohl eine Nutzungsentschädigung vom Käufer zu leisten ist. In diesem Falle kann auch der Käufer die Zinsen für sein eingesetztes Kapital verlangen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. April 2010 um 15:05 Uhr
 
 
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