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Gibt es eine Nutzungsgebühr Wandlung?

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Grundsätzlich kann der Verkäufer für die Durchführung der Wandlung eines KfZ keine Gebühren verlangen.

Allerdings muss der Käufer dafür, dass er das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum genutzt hat, einen bestimmten Betrag zahlen, den man als Nutzungsentschädigung bezeichnet.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. April 2010 um 14:45 Uhr
 
 
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