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Wann muss ich eine Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zahlen?

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Eine Nutzungsentschädigung muss nach dem KFZ Rücktritt (Wandlung) in Form von Wertersatz für die Wertminderung des KFZ gezahlt werden, soweit eine solche durch die Nutzung des KFZ entstanden ist.

Der Käufer muss keine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er lediglich die Nacherfüllung, also die Reparatur oder die Ersatzlieferung eines KFZ, bei Vorliegen eines Mangels vom Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung verlangt.

 
 
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