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Muss auch Nutzungsentschädigung gezahlt werden, wenn das Auto nicht gefahren wurde?

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Nein.

Wird das Fahrzeug gewandelt, so ist von beiden Seiten eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Der Käufer schuldet dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung PKW in Form von Wertersatz für die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Wird das Auto nicht gefahren, fällt auch keine (kilometerabhängige) Nutzungsentschädigung an.

Häufig fordert der Verkäufer eine zu hohe Nutzungsentschädigung. Welche Entschädigung angemessen ist, sollte in jedem Einzelfall individuell geprüft werden, da beispielsweiese Fahrten die für Werkstattbesuche erforderlich sind, unberücksichtigt bleiben können.

Siehe auch Rechtsprechungsübersicht zur Nutzungsentschädigung...

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Juli 2010 um 10:01 Uhr
 
 
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