Wann kommt es beim Leasing zur Rückabwicklung?
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Beim Leasing kommt es grundsätzlich dann zur Rückabwicklung, wenn der Leasingnehmer den Rücktritt erklärt. Der Leasingnehmer hat die gleichen Gewährleistungsrechte, wie der Käufer eines Fahrzeuges. Voraussetzung für die Wandlung des Leasingfahrzeuges ist insbesondere das Vorliegen eines Mangels am Leasingfahrzeug.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Juni 2010 um 18:58 Uhr |