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Welche Kfz Gewährleistung exisitiert?

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Als Käufer eines Fahrzeuges steht dem Käufer die gesetzliche Gewährleistung zu.

Danach kann vom Verkäufer verlangen werden, dass er den Mangel beseitigt und den vertragsgemäßen Zustand herstellt.

Außerdem kann der Käufer die Wandlung des KfZ betreiben bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. In diesem Fall sind die ausgetauschten Leistungen zurückzugeben. Der Käufer bekommt also sein Geld zurück, muss dem Verkäufer im Gegenzug jedoch das Fahrzeug herausgeben. Hinzu kommt eine Nutzungsentschädigung.

Entsteht dem Käufer durch den Mangel am Auto ein Schaden, etwa in Form von Anwaltskosten oder Kosten für einen Mietwagen, so kann der Käufer aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung beim Auto Schadensersatz vom Verkäufer verlangen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:36 Uhr
 
 
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