Der Verkäufer behauptet, der KfZ-Mangel war bei Übergabe nicht da. Was tun?
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Diese Frage ist in Folge der Beweislast zu klären. Eine Wandlung des KfZ kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn das Fahrzeug bereits mangelhaft war, bevor es dem Käufer übergeben wurde. Will der Käufer das Fahrzeug wandeln und vom Vertrag zurücktreten, so muss er beweisen können, dass der Mangel am Fahrzeug bereits vor der Übergabe vorlag.
Dies gilt sowohl beim Neuwagenkauf, als auch beim Gebrauchtwagenkauf und kann je nach Typ des Mangels erhebliche Schwierigkeiten verursachen.
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug, so erleichtert das Gesetz dem Verbraucher diesen Beweis. Zeigt sich bei einem solchen "Verbrauchsgüterkauf" innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe des Fahrzeuges ein Mangel, so wird vermutet, dass das Fahrzeug bereits vor der Übergabe an den Käufer mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 23. Mai 2010 um 11:52 Uhr |