Welche Risiken bestehen, wenn gebrauchte Autos von Privat gekauft werden?

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Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat bestehen tatsächliche und rechtliche Risiken.

Ein tatsächliches Risiko besteht darin, dass das Fahrzeug als Gebrauchtwagen naturgemäß gewisse Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen kann, die man bei einem Fahrzeug dieser Altersklasse erwarten kann. Solche Erscheinungen stellen noch keinen Mangel dar, der zum Rücktritt berechtigt.

Die rechtlichen Risiken bestehen darin, dass häufig ein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen von Privat erfolgt. Gleichwohl besteht häufig dennoch die Möglichkeit, gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagen-Privat-Verkauf geltend zu machen. Etwa dann, wenn der Ausschluss unwirksam ist, oder der Verkäufer falsche Angaben über das Fahrzeug gemacht hat.

Siehe auch:

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Juni 2010 um 18:43 Uhr
 
 
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