Was muss beachtet werden, wenn man ein Auto gebraucht von Privat kauft?
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Wenn man ein Auto gebraucht von Privat kauft, ist zu beachten, dass der Verkäufer häufig die Gewährleistung für den Gebrauchtwagen wegen Mängeln am Fahrzeug ausschließt. Dies kann zu erheblichen Rechtsverlusten führen.
Außerdem ist zu beachten, dass Verschleißerscheinungen, die dem alter des Fahrzeuges entsprechen, regelmäßig nicht als zum Rücktritt berechtigender Mangel eingestuft werden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Juni 2010 um 18:50 Uhr |