KfZ Rückabwicklung in der Übersicht

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Sind die Voraussetzungen einer KfZ Wandlung erfüllt, muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt werden. Dem Verkäufer steht hier kein Wahlrecht zu.

 

Keine "Genehmigung" der KFZ Rückabwicklung

Soweit sich die Autohändler in der Praxis immer wieder darauf berufen, dass für die Rückabwicklung die "Genehmigung" des Herstellers erforderlich sei, ist dies falsch. Weder dem Händler, noch dem Hersteller steht bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages ein Ermessen zu. Notfalls kann der Fahrzeugkäufer die Rückabwicklung mit Erfolg gerichtlich durchsetzen und den Verkäufer im Wege der Zwangsvollstreckung, z.B. durch einen Gerichtsvollzieher, zur Rückabwicklung zwingen.

Inhalt der KFZ Rückabwicklung

Bei der Rückabwicklung des Autokaufvertrages geht es im Kern darum, dass das Auto zurückgegeben wird und dafür der Kaufpreis zurückbezahlt wird.

In einem nächsten Schritt sind die jeweiligen Nutzungen abzugelten. Der Autokäufer hat dafür, dass er das Fahrzeug benutzt hat eine sog. Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Diese ist abhängig von den gefahrenen Kilometern und dem Kaufpreis des Fahrzeugs. Üblicherweise beträgt die Nutzungsentschädigung pro gefahrener 1.000 km 0,3 % bis 0,67 % des Kaufpreises. Der Verkäufer hat dem Käufer dafür, dass er von diesem den Kaufpreis vorübergehend erhalten hatte, ebenfalls eine Entschädigung zu leisten. Die sog. "Kapitalverzinsung" wird in der Praxis häufig mit 5 % p.a. vorgenommen.

Neben der Nutzungsentschädigung können noch Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz in Betracht kommen. Dies betrifft z.B. die Anschaffung von Winterreifen, Dachgepäckträgern oder speziellen EInbauten in das Fahrzeug wie etwa eine Freisprechanlage für das Telefon. Auch Kosten für die Zulassung, Fahrten zur Werkstatt oder Abschleppkosten können möglicherweise ersetzt verlangt werden.

 

Die einzelnen Positionen sind zu saldieren. Üblicherweise entsteht im Ergebnis ein Guthaben des Käufers, das an diesen auszubezahlen ist.

 

Weitere Einzelheiten zur Rückabwicklung sowie zu den Problemen bei der Wandlung ... Eine Kalkulationsmöglichkeit kann hier abgerufen werden ...

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. November 2009 um 16:15 Uhr
 
 
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