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Nach einem Autokauf können Mängel am Auto auftreten. Liegen Mängel vor, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Die wichtigsten Mängel beim Autokauf werden nachfolgend allgemein vorgestellt.
Mängel beim Autokauf
Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn dessen Sollbeschaffenheit von der tatsächlichen Beschaffenheit abweicht.
Mängel können beim Autokauf sehr unterschiedlicher Art sein. Nachfolgend wird eine Auswahl der wichtigsten Mängelarten dargestellt. Einzelbeispiele können unserer Urteilssammlung entnommen werden.
Funktionsbeeinträchtigung: Die Beeinträchtigung typischer Funktionen eines Autos können als Mängel zu qualifizieren sein. Ein Mangel kann z.B. bei einer unzureichenden Motorleistung, defekten Bremsen, einer undichten Karroserie oder fehlerhafter Fahrzeugelektronik vorliegen.
Qualitätsmangel: Mängel wegen der Qualität des Fahrzeugs können sich vor allem aus einer allgemein schlechten Verarbeitung oder aus der Verwendung defekter Materialien ergeben. Dabei kann es vorkommen, dass die einzelnen kleinen Fehler als solche noch nicht als erhebliche Mängel zu qualifizieren sind, jedoch die Vielzahl der Fehler insgesamt zu einem erheblichen Mangel führt. Man spricht dann auch gelegentlich von sog. Montags- oder Zitronenautos.
Stand der Technik: Ein Fahrzeug muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Andernfalls liegt ein Mangel vor. Die Schwierigkeit in der Praxis besteht hierbei darin, dass die entsprechende Beurteilung i.d.R. nur von einem Sachverständigen vorgenommen werde kann.
Falsche Angaben: Ein Mangel kann bereits dann vorliegen, wenn der Verkäufer in öffentlichen Äußerungen (z.B. in der Werbung) falsche oder irreführende Angaben zu Eigenschaften des Autos macht. Die Äußerung muss dabei eine konkrete Angabe wie z.B. den Kraftstoffverbrauch betreffen.
Einzelfallentscheidung und objektive Beurteilung
Die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls, welche nur für ein konkretes Fahrzeug beantwortet werden kann. Auch wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp häufig durch Mängel auffällt, kann alleine daraus noch nicht geschlossen werden, dass jedes Fahrzeug aus dieser Reihe mangelhaft ist. Es ist vielmehr das einzelne Auto zu betrachten und ggf. ein Gutachten zu diesem speziellen Auto einzuholen.
Die Feststellung eines Mangels muss unter Zugrundelegung objektiver Gesichtspunkte erfolgen. Rein subjektive Kriterien wie z.B. eine besonders sensible Geruchs- oder Geräuschempfindlichkeit genügen nicht. Es ist vielmehr erforderlich, dass ein durchschnittlicher Fahrzeugkäufer diese Empflindlichkeiten ebenfalls aufbringt. Insbesondere zu vermeintlich untypischen Fahrzeuggeräuschen existiert eine umfangreiche Rechtssprechung, die für verschiedene Einzelfälle zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Beispiele für Mängel beim Autokauf
Beispiele für Mängel beim Autokauf haben wir in einer Sammlung "Urteile zu Auto Mängel" zusammengestellt. |